Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Kommune

Wer sich in Deutschland eine Existenz aufbauen möchte, muss dies im Regelfall bei der zuständigen Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft anzeigen. Im Zuge der Gewerbefreiheit bedarf es bei einer Existenzgründung lediglich einer Gewerbeanmeldung, in welcher man mitteilt, welches Gewerbe man ausüben will.

Die Kommunen oder Städte geben diese Informationen automatisch an die betroffenen Stellen weiter. In bestimmten Fällen benötigt man zudem eine Erlaubnis zur Existenzgründung (z. B. Gaststättenerlaubnis). Andererseits gibt es auch Bereiche, bei denen von einer Gewerbeanmeldung abgesehen werden kann (z. B. Selbstständigkeit von Ärzten). Welche Zweige hier explizit betroffen sind, können Sie beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Sachgebiet „Öffentliche Sicherheit und Ordnung” oder bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung erfragen.

Bei der Anmeldung eines Gewerbes gilt es zu beachten, dass genaue Angaben zu Waren oder Dienstleistungen, die angeboten werden, gemacht werden müssen. Es reicht keine oberflächliche Beschreibung der Gewerbeart, sondern es muss genau aufgeführt werden, welche Arten von Waren angeboten oder welche Dienstleistungen verrichtet werden. Auch hier steht Ihnen unser Team gerne zur Seite.

Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie finden sich unter www.gruenderland.bayern wertvolle Hinweise zu den Gründungsformalitäten.

Juwelier bei der Arbeit