Das Bundesumweltministerium fördert mithilfe der Nationalen Klimaschutzinitiative seit 2008 zahlreiche Projekte, die zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen führen. Dabei decken diese Maßnahmen ein breites Spektrum an Aktivitäten ab und leisten dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort. Es profitieren dabei nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Aha und Pflaumfeld
Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch Ergänzung vorhandener Wegenetze sowie der Bau neuer Wege für den Radverkehr (Lückenschluss) gefördert.
Ziel dieser Förderung ist die Erzielung einer Erhöhung des Radverkehrsanteils im Alltagsverkehr und somit eine Minderung von Treibhausgasemissionen.
Im Rahmen dieser Förderung errichtet der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Zusammenarbeit mit der Stadt Gunzenhausen einen kombinierten Geh- und Radweges zwischen Aha und Pflaumfeld entlang der Kreisstraße 28 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
Von den Gesamtkosten i.H.v. rd. 386.000 € werden vom Bundesministerium 142.719 € gefördert. Daneben erhalten wir eine Förderung gem. Art. 2 BayGVFG durch die Regierung von Mittelfranken.
Das Projekt „Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Aha und Pflaumfeld“ erstreckt sich über den Bewilligungszeitraum von Oktober 2016 bis September 2018 und wird vom Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter dem Förderkennzeichen 03K03321 gefördert.
Das Bundesumweltministerium fördert nun erstmals Projekte, die dazu beitragen die Radverkehrsituation in definierten Gebieten (z.B. Wohnquartieren, Gewerbegebieten und Dorfzentren) verbessern und zusätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort leisten.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative startet das Bundesumweltministerium einen Bundeswettbewerb "Klimaschutz im Radverkehr". Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen/Vereinigungen in öffentlicher und privater Trägerschaft können sich noch bis 15. April 2016 mit einer Ideenskizze dafür bewerben.
Dabei sollen die Projekte
integriert geplante Maßnahmen umfassen,
modelhaft und kurzfristig umsetzbar sein,
dazu beitragen, Treibhausgasemissionen einzusparen,
die Umwelt- und Lebensqualität steigern,
Vorbildcharakter haben und zur breiten Nachahmung animieren.
Ingesamt werden innerhalb dieser investiven Maßnahme bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Mithilfe dieser Investitionszuschüsse soll die Fahrradmobilität attraktiver und sicherer gemacht und der Radverkehrsanteil gesteigert werden.
Seit dem 01. Oktober 2015 fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme wird deutlich weniger Energie benötigt und CO2-Emissionen verursacht.
Mit der erweiterten Antragsberechtigung können seit dem 01. Oktober 2015 neben Unternehmen jetzt auch gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen einen Förderantrag stellen.
Was wird gefördert:
Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 Kilowatt (kW) elektrischer Leistungsaufnahme
Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme
Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistungsaufnahme (Zur Förderung von Sorptionsanlagen muss jedoch vorausgesetzt werden, dass die Antriebswärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stammt oder Abwärme aus Produktionsprozessen oder aus Kälteanlagen genutzt wird. Des Weiteren darf der Leistungsbedarf aller elektrisch angetriebenen Zusatzverbraucher mit Ausnahme der Kaltwasserverteilung 10 Prozent der Kälteleistungsaufnahme nicht übersteigen.)
Anlagen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von min. 5 kW und höchstens 150 kW, die Kühlung und Heizung mit einem integrierten Gerät oder System ermöglichen
Erhebung von Daten für die Erteilung eines Energieeffizienz-Ausweises einer bestehenden oder neuen Kälte- und Klimaanlage durch einen Sachkundigen
Antragsstellung:
Förderanträge auf Basis- und Bonusförderung sind unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Nur Anträge auf Förderung der Beratungsmaßnahmen sind bis zu sechs Monate nach deren Durchführung möglich.
Anträge können gestellt werden beim:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn
Postfach 5160 65726 Eschborn
Tel. 06196 908 - 249 E-Mail kki@bafa.bund.de Internet www.bafa.de
Weitere Informationen, insbesondere zur den entsprechenden Bestandteilen der Basis- bzw. Bonusförderung entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer des Bundesministeriums: