Aktuelle Fördertipps

Aktueller Fördertipp: Kälte- und Klimaanlagen in gewerblichen Anwendungen

Unternehmen können über das BAFA noch bis zum 31. Dezember 2026 eine Förderung für stationäre Kälte- und Klimaanlagen beantragen. Gefördert werden unter anderem Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln sowie deren Nach- und Umrüstung und die Installation von Anlagenkomponenten, beispielsweise zur Abwärmenutzung. Je nach Maßnahme sind Barzuschüsse von bis zu 50 Prozent und maximal 200.000 Euro möglich - die konkrete Förderhöhe wird individuell berechnet. Mit dem Förderrechner lässt sich zudem die mögliche Förderung einfach vorab ermitteln.

Interesse geweckt?
Förderlotse Sebastian Regensburger von der Wirtschaftsförderung berät und unterstützt Sie gerne per Mail an wirtschaftsfoerderung@landkreis-wug.de oder persönlich unter 09141 902-244.

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Aktueller Fördertipp: Gewerbe zu Wohnen – Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum

Mit dem KfW-Programm wird die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum gefördert. Unternehmen können so neue Wohnflächen schaffen und ungenutzte Potenziale wirtschaftlich nutzen. Für jede neu entstandene Wohneinheit ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich.

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Innovationskredit und Digitalisierungskredit

Die LfA Förderbank Bayern hat Ihre Förderangebote weiter ausgebaut. Die Förderdarlehen „Innovationskredit“ und „Digitalisierungskredit“ bieten nun noch bessere Finanzierungskonditionen mit Tilgungszuschüssen bei Innovations- und Digitalisierungsprojekten für Unternehmen und Freiberufler in Bayern. Gefördert werden Innovations- und Digitalisierungsvorhaben inklusive des mit diesen Vorhaben verbundenen Betriebsmittelbedarfs.

Der bisherige „Innovationskredit 4.0“ wird durch die beiden neuen Förderdarlehen ersetzt und enthält jeweils drei Förderstufen, bei welchen gilt: je anspruchsvoller das Vorhaben ist, desto günstiger werden die Zinssätze einhergehen mit höheren Tilgungszuschüssen.

In der Förderstufe 1 (Basisförderstufe) erhalten Kreditnehmer auf Darlehen von bis zu 
7,5 Mio. € zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 1 bzw. 2 % des Darlehensbetrages.

In Förderstufe 2 gibt es 3 % Tilgungszuschuss und in der höchsten Förderstufe 3 erhalten Kreditnehmer, bei einem Darlehenshöchstbetrag von bis zu 15 Mio. €, zusätzlich einen ERP-Förderzuschuss von  5 %.

Mit dem Innovationskredit werden die Entwicklung und Umsetzung neuer oder merklich verbesserter Produkte und Prozesse gefördert. Die Innovationen können im eigenen Unternehmen oder im Auftrag entwickelt werden und umfassen dabei Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen einschließlich Marketing-, Organisations-, und Geschäftsmodellinnovationen.

Der Digitalisierungskredit unterstützt Unternehmen bei der Anschaffung notwendiger Hard- und Softwarelösungen, der Einrichtung oder dem Ausbau auf innerbetriebliche Breitbandnetze sowie bei der Migration auf Cloudtechnologien. Maßnahmen zur digitalen Transformation, IT-Sicherheit und Mitarbeiterweiterbildung werden ebenso gefördert wie der Einsatz von Zukunftstechnologien – beispielsweise Big Data Anwendungen und Künstliche Intelligenz.

In allen Stufen der beiden Darlehen erhalten die Antragssteller Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 10 Jahren und bis zu zwei tilgungsfreie Jahre.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahreshöchstumsatz von 500 Mio. €. Ausgenommen Förderstufe 1 des Digitalisierungskredits, da hier nur kleine und mittlere Unternehmen die Förderung beantragen können.

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Weitere Informationen direkt bei der LfA Förderbank Bayern

Das seit Mitte 2025 neu aufgelegte Förderprogramm ist mit 350 Mio. € ausgestattet um die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Industrieunternehmen zu stärken und zukunftsgerichtete Entwicklungen zu fördern.

Modul 1: F&E-Technologieförderung
→ läuft über die bestehende Förderrichtlinie des bayerischen Technologieförderprogramms BayTP+.
Förderung der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Technologien und wissensbasierten Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben).
Fördersatz: 25-50 % je nach Größe des Unternehmens

Modul 2: Förderung von Prozess- und Organisationsinnovationen (NEU)
Förderung von Optimierung eigener Prozesse Inhouse.
Gefördert wird die Anwendung von neuen Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens oder die Entwicklung und Anwendung von neuen oder wesentlich verbesserten Produktionsmethoden und -prozessen.
Fördersatz: bis zu 50 % bei KMU; bis zu 15 % Großunternehmen

Modul 3: Förderung von Investitionen im Bereich Kreislaufwirtschaft: Chemisches Recycling von Kunststoffen (NEU)
Gefördert werden Investitionen in Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen sowie sonstige innovative Recycling-Anlagen mit erheblichem Klimaschutzeffekt (Schließung von Kohlenstoffkreisläufen). Reines anwendungsbezogenes Investitionsprogramm.
Fördersatz: bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen; bis zu 10 % mittlere Unternehmen

Antragsberechtigt: mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit < 400 Beschäftigten mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Bayern.
Bei standortrelevanten bzw. „strategischen Vorhaben“ auch Großunternehmen in Bayern

Weitere Informationen

Fachkräfte finden, qualifizieren und langfristig binden – dabei unterstützt die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+ Unternehmen in Bayern kostenfrei und praxisnah. Das Angebot reicht von Beratung zu Fördermöglichkeiten und Weiterbildung bis hin zur Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland. Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen von vielfältigen Unterstützungsleistungen profitieren kann und nehmen Sie Kontakt zu Ansprechpartnern auf.

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