Aktuelle Antworten (ehemals Positivliste) zum Thema Betriebsschließungen!
Neustarthilfe für von der Corona-Krise stark betroffenen Soloselbständigen
Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können seit dem 16.2.2021 einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 € erhalten. Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilen mit, dass Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 € erhalten können. Anträge können seit dem 16.2.2021 online gestellt werden.
Informationen zur Antragsstellung!
Die Service-Hotline der Agentur für Arbeit informiert Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler. Rufen Sie an, wenn Sie finanzielle Hilfen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts benötigen und/oder Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder suchen.
Sie erreichen die Service-Hotline für Selbstständige von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr:
0800 4555 521
Überbrückungshilfe III für Betriebe
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen können. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Eine Antragstellung ist wie auch die Überbrückungshilfe I und II ausschließlich online und nur über einen „prüfenden Dritten“, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, möglich. Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.
Fragen und Antworten zu den Überbrückungshilfen!
Beratungs-Hotline: 089 5116-1111
Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Im Rahmen des Soloselbständigenprogramms können seit dem 18. Dezember 2020 Finanzhilfen in Form eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich bis zu 1.180 € für die Monate Oktober bis Dezember 2020 elektronisch beantragt werden. Die Antragstellung ist rückwirkend und bis zum 31. März 2021 möglich.
Säule 2 für Startups und KMUs
Beteiligungen aus der Säule 2 der Hilfsprogramms für Startups und KMUs können ab jetzt bei der BayBG beantragt werden. Einzelheiten und Bedingungen des Programms finden Startups unter dem Link „Startup Shield Bayern“, etablierte mittelständische Unternehmen unter dem Link „Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern“. Um allen Beteiligungsinteressenten kurzfristig Feed Back geben zu können, bitten wir Sie, Beteiligungen mit den unter den Links zum Download hinterlegten Formularen direkt zu beantragen und keine Vor- und Beratungsanfragen zu stellen.
Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze
Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.
Coronavirus-Hotlines des Freistaats für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen:
Bürgertelefon des Freistaates Bayern - 089 122 220 (täglich von 8-16 Uhr)
Coronavirus-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
09131/6808-5101
Coronavirus-Telefon-Hotline des Kultusministeriums:
089/2186-2971
Coronavirus-Hotline des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen:
089/2162-2101
Weitere Informationen für Unternehmen
Antrag auf Steuererleichterungen
Fördermittel des Bundes:
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: 030/18615-1515
Hotline zu Fördermaßnahmen: 030/18615-8000
LfA Förderbank Bayern:
LfA-Förderberatung, Telefon 089- 21 24-10 10, E-Mail: info@lfa.de
Regionalbüro Nürnberg, Herr Holger Tietze Tel.: 0911/81008-0; nuernberg@lfa.de
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Programme der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Agentur für Arbeit:
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg:
Zur Erstberatung wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder an die regionale Hotline 0800/45555-20
Entschädigung bei Tätigkeitsverbot oder Quarantäneanordnung
Informationen zu diesen Themen finden sie in den Informationen des Bundes und der IHK:
- Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (BMAS)
- Infoseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Infoseite des Bundesverbands der Arbeitgeber
Gesundheits- und Arbeitsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmen:
- Checklisten für die verschiedenen Phasen einer Krankheitswelle (DIHK)
- Handbuch Betriebliche Pandemieplanung (BBK)
- Infektionsmonitor Bayern - Neuartiges Coronavirus (STMPG)
Risikobewertung, Außenhandel, Reisewarnungen:
- Aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts
- Aktuell ausgewiesene Risikogebiete (RKI)
- Aktuelle Reisehinweise des Auswärtigen Amts
- Infoseite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Infoseite des Bundesinnenministeriums
- Informationsseite zum Außenhandel (AGAPortal)
Grenzkontrollen und Pendlerbescheinigungen:
Tourismus, Hotel- und Gaststätten:
Veranstalter, Kultur- und Kreativschaffende:
- Gesammelte Übersicht von Unterstützungsangeboten
- Maßnahmen der Künstlersozialkasse
- Sofortmaßnahmen für die Kunden der GEMA
- Infoseite von Bayern Kreativ (Bayern Innovativ GmbH)
- Infoseite der Bayerischen Architektenkammer
- Bayerischer Landesverband der Kultur und Kreativwirtschaft
Industrie und Handel:
- Infoseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Infoseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer
- Infoseite des Deutschen Handelsverbands (HDE)
- Infoseite der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Service Center der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)
Handwerk:
Logistik und Verkehr:
Landwirtschaft:
Vereinswesen: