Erinnerungsschreiben an Soforthilfeempfänger
Ab dem 28. November 2022 werden an die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfen sowohl postalisch als auch per E-Mail Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe versendet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte (unter Angabe der MVO-Nummer) ausschließlich an die Servicehotline unter Tel.: 089 57907066 bzw. per E-Mail an: info@soforthilfecorona.bayern.de.
Weitere Informationen für Soforthilfeempfänger.
Schluss- bzw. Endabrechnung Neustarthilfen
Soloselbstsändige haben die Möglichkeit für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 die Neustarthilfe 2022 zu beantragen. Die Schlussabrechnung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zunächst wird die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich sein. Die Anträge auf Neustarthilfe 2022 können bis zum 30. April 2022 gestellt werden.
Auch für das zweite Quartal 2022 können Soloselbstständige pro Monat bis zu 1.500€ an Zuschüssen erhalten. Für den verlängerten Förderzeitraum von April bis Juni 2022 stehen also bis zu 4.500€ zur Verfügung.
Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze
Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.
Weitere Informationen für Unternehmen
Antrag auf Steuererleichterungen
LfA Förderbank Bayern:
LfA-Förderberatung, Telefon 089- 21 24-10 10, E-Mail: info@lfa.de
Regionalbüro Nürnberg, Herr Holger Tietze Tel.: 0911/81008-0; nuernberg@lfa.de
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Agentur für Arbeit:
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg:
Zur Erstberatung wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder an die regionale Hotline 0800/45555-20
Entschädigung bei Tätigkeitsverbot oder Quarantäneanordnung
Informationen zu diesen Themen finden sie in den Informationen des Bundes und der IHK:
- Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (BMAS)
- Infoseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Infoseite des Bundesverbands der Arbeitgeber
Gesundheits- und Arbeitsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmen:
- Informationen zur Kritischen Infrastruktur (BBK)
- Infektionsmonitor Bayern - Neuartiges Coronavirus (STMPG)
Risikobewertung, Außenhandel, Reisewarnungen:
- Aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts
- Aktuell ausgewiesene Risikogebiete (RKI)
- Aktuelle Reisehinweise des Auswärtigen Amts
- Infoseite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Infoseite des Bundesinnenministeriums
- Informationsseite zum Außenhandel (AGAPortal)
Grenzkontrollen und Pendlerbescheinigungen:
Tourismus, Hotel- und Gaststätten:
Veranstalter, Kultur- und Kreativschaffende:
- Gesammelte Übersicht von Unterstützungsangeboten
- Maßnahmen der Künstlersozialkasse
- Sofortmaßnahmen für die Kunden der GEMA
- Infoseite von Bayern Kreativ (Bayern Innovativ GmbH)
- Infoseite der Bayerischen Architektenkammer
- Bayerischer Landesverband der Kultur und Kreativwirtschaft
Industrie und Handel:
- Infoseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Infoseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer
- Infoseite des Deutschen Handelsverbands (HDE)
- Infoseite der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Service Center der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)
Handwerk:
Landwirtschaft:
Vereinswesen: