Corona
 
 

Coronavirus: Informationen für Unternehmen

Als Wirtschaftsförderung des Landkreises nehmen wir die durch das Coronavirus für unsere Unternehmen, Hotellerie- und Gastronomiebetriebe sowie die weiteren touristischen Leistungsträger entstandene Problemlage sehr ernst. Nachfolgend haben wir verfügbare Informationen für Sie zusammengefasst.

Informationen des Landratsamtes

Erinnerungsschreiben an Soforthilfeempfänger

Ab dem 28. November 2022 werden an die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfen sowohl postalisch als auch per E-Mail Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe versendet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte (unter Angabe der MVO-Nummer) ausschließlich an die Servicehotline unter Tel.: 089 57907066 bzw. per E-Mail an: info@soforthilfecorona.bayern.de.
Weitere Informationen für Soforthilfeempfänger.

Schluss- bzw. Endabrechnung Neustarthilfen

Soloselbstsändige haben die Möglichkeit für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 die Neustarthilfe 2022 zu beantragen. Die Schlussabrechnung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zunächst wird die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich sein. Die Anträge auf Neustarthilfe 2022 können bis zum 30. April 2022 gestellt werden.

Auch für das zweite Quartal 2022 können Soloselbstständige pro Monat bis zu 1.500€ an Zuschüssen erhalten. Für den verlängerten Förderzeitraum von April bis Juni 2022 stehen also bis zu 4.500€ zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Neustarthilfe 2022 gibt es hier

Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze

Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm!

Weitere Informationen für Unternehmen

Antrag auf Steuererleichterungen

LfA Förderbank Bayern:

LfA-Förderberatung, Telefon 089- 21 24-10 10, E-Mail: info@lfa.de

Regionalbüro Nürnberg, Herr Holger Tietze Tel.: 0911/81008-0; nuernberg@lfa.de

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Agentur für Arbeit:

Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg:
Zur Erstberatung wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder an die regionale Hotline 0800/45555-20

Entschädigung bei Tätigkeitsverbot oder Quarantäneanordnung