Kaffeepause in Weißenburg
 
 

Randzeitbetreuung in Kitas/Großtagespflegestellen

Viele berufstätige Eltern bemängeln die kurzen Öffnungszeiten in Kindertagesstätten.

Die bisherigen Öffnungszeiten im Landkreis dienen derzeit noch nicht wirklich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Diesem Dilemma kann mittels Tagespflege oder auch Großtagespflege abgeholfen werden. Hier setzt das Projekt an.

"Normale" Tagesmütter können bis zu 5 Kinder betreuen.

Die Großtagespflege ist eine Form der Kindertagespflege, bei der sich mehrere Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und in geeigneten Räumlichkeiten bis zu maximal 10 gleichzeitig anwesende Kinder betreuen können. Die Tagespflegepersonen bedürfen einer Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 1 SGB VIII.

Ab dem 11. gleichzeitig anwesenden Kind wird eine Größe erreicht, die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erforderlich macht. Zudem muss gem. Art. 9 Abs. 2 BayKiBiG in einer Großtagespflegestelle ab dem neunten Kind eine der Tagespflegepersonen eine pädagogische Fachkraft im Sinne des § 16 Abs. 2 AVBayKiBiG sein. Über die Erteilung der Pflegeerlaubnis entscheidet das örtlich zuständige Jugendamt.

Zunächst wird das Projektteam geeignete Einrichtungen auswählen, bei der die Eltern in einer Abfrage einen entsprechenden Bedarf signalisieren. Zudem müssen Tagespflegepersonen akquiriert werden, die die Betreuung entsprechend übernehmen. Möglich wäre allerdings auch die direkte Weiterbeschäftigung von Kita-Personal in der gleichen Kita als Großtagespflegestelle (freiwillig, gesondert vergütet, in Abstimmung mit dem Träger).

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