Auf dem Weg zur Bildungsregion
 
 

ComeBack - Kontakthalteprogramm für Abiturienten

Mit unserem Programm ComeBack möchten wir mit den ehemaligen Abiturienten aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Kontakt bleiben!

Egal wohin es einen nach der Schule verschlägt - zuhause ist es doch am schönsten!

Doch was passiert eigentlich in der Heimatregion, was gibt es dort für Möglichkeiten? Neben dem Austausch untereinander möchten wir Ihnen genau für diese Fragen zur Verfügung stehen.

Abitur und dann?

Kontaktaufnahme per Post, E-Mail oder Telefon bei konkreten Anliegen rund um das Kontakthalteprogramm für Abiturienten "ComeBack" (Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO siehe unten)

*) Pflichtfeld

Einwilligungserklärung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß EU-DS-GVO

Gemäß der aktuellen EU-Datenschutz-Grundverordnung dürfen personenbezogene Daten für bestimmte Zwecke nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person in Form der Erhebung, Speicherung und Nutzung verarbeitet werden (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grund-verordnung (DS-GVO) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) verarbeitet werden. Ich bin zudem darauf hingewiesen worden, dass die Verarbeitung meiner Daten in Form der Erhebung, Speicherung und Nutzung auf freiwilliger Basis erfolgt und eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung möglich ist. Ferner, dass ich meine Einwilligung ohne für mich nachteilige Folgen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Meine Widerrufserklärung werde ich richten an:

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Zukunftsinitiative altmühlfranken, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay., Mail: info@altmuehlfranken.de Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten umgehend gelöscht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Art. 13 DS-GVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten

Verantwortlicher für die Datenerhebung im Sinne des Art. 4 Ziffer 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, vertreten durch Herrn Landrat Gerhard Wägemann, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay., E-Mail: poststelle.lra@landkreis-wug.de, Tel. 09141/902-0. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung zu den angegebenen Zwecken beruht auf Ihrer vorliegenden freiwilligen Einwilligung zur Datenspeicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO, die Sie uns mit dem ausgefüllten Formular sowie Ihrer aktiven Zustimmung der Datenschutzbestimmungen erteilen.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte außerhalb des Landratsamtes findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. auf Antrag (s. Art. 17 DS-GVO).

Ansprechpartner zum Thema Datenschutz ist der örtliche Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen Herr Franz Wokon (datenschutzbeauftragter@landkreis-wug.de, Tel. 09141/902-160). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Der Verantwortliche teilt Ihnen jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung mit, sofern die Daten vorher auf Antrag offengelegt wurden.
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.